AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Stand 01/2010

Für alle Verträge und im Rahmen dieser Verträge erbrachten Leistungen der Firma 1C Germany GmbH gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

Durch den Erhalt dieser Geschäftsbedingungen erklärt der Kunde sein Einverständnis mit der Einbeziehung ausschließlich dieser AGB in den Vertrag. Abweichungen von diesen AGB gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind. Spätestens mit der Annahme unserer Ware oder sonstigen Leistungen nimmt der Besteller diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehaltlos an.

2. Mündliche Absprachen

Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften kommt der Vertrag ausschließlich mit dem umseitigen Inhalt zustande. Mündliche Absprachen gelten nicht, es sei denn, sie sind schriftlich festgehalten. Die Zusicherung einer Eigenschaft des Kaufgegenstandes gilt als nicht erfolgt, es sei denn, die Zusicherung ist schriftlich erteilt.

3. Termine

Mündlich zugesagte Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn, sie sind schriftlich bestätigt.

Bei Nichteinhaltung eines schriftlichen Liefertermins ist der Besteller berechtigt, uns eine Nachfrist von mindestens 30 Tagen zu setzen.

Die erweiterte Haftung während des Verzuges nach § 287 BGB ist ausgeschlossen.

4. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Firma 1C Germany. Hat die Firma 1C Germany die Ware an einen Kaufmann im Rahmen seines Gewerbebetriebes geliefert, geht das Eigentum erst über, wenn alle offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt sind. Veräußert der Kunde die Ware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes an Dritte weiter, wird hiermit das Einverständnis mit dem

Eigentumserwerb des Dritten erklärt. Kein ordnungsgemäßer Weiterverkauf liegt etwa im Falle einer Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Vorbehaltsware vor.

Das Einverständnis mit dem Eigentumserwerb des Dritten steht unter der Bedingung, dass die Forderung aus der Weiterveräußerung abtretbar ist. Der Kunde tritt im Voraus alle seine Ansprüche gegen den Dritten, deren Grund der Kaufvertrag mit dem Dritten ist, an die Firma 1C Germany ab. Die Höhe der abgetretenen Forderung ist an den Wert der zu sichernden Kaufpreisforderung der Firma 1C Germany an den Kunden gebunden. Die Firma 1C Germany nimmt die Abtretung an.

Im Falle berechtigter Veräußerung bleibt der Kunde zum Forderungseinzug ermächtigt. Die Befugnis der Firma 1C Germany, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Im Falle einer berechtigten Weiterveräußerung wird die Firma 1C Germany nicht selbst einziehen, soweit sich der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma 1C Germany nicht im Verzug befindet. Der Kunde ist verpflichtet, bei einem Weiterverkauf diese Forderungsabtretung dem Dritten anzuzeigen und der Firma 1C Germany den Namen und die Geschäftsadresse des Dritten mitzuteilen. Eingriffe Dritter in die Vorbehaltsware muss der Käufer der Firma 1C Germany unverzüglich mitteilen.

5. Verarbeitung

Verarbeitet der Kunde die gelieferte Ware, so verarbeitet er die Ware für die Firma 1C Germany. Eigentümer der verarbeiteten Ware wird daher die Firma 1C Germany.

6. Gefahrübergang und Kosten des Versandes

Versendet die Firma 1C Germany die Ware an einen anderen Ort als die Geschäftsadresse Duisburger Straße 531, 46049 Oberhausen, so geht die Gefahr des zufälligen Unterganges bzw. der Beschädigung der gelieferten Ware auf den Käufer über, sobald die Firma 1C Germany die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen oder Anstalt übergeben hat. Dies gilt auch dann, wenn die Firma 1C Germany den Spediteur etc. mit der Durchführung der Versendung beauftragt hat.

Der Versand erfolgt in jedem Fall auf Rechnung des Käufers.

Wir berechnen Verpackungs- und Versandkosten, die sich nach dem Gewicht der Ware bestimmen, zwischen 8 EUR und 50,00 EUR (bis 100 kg Bundesweite, alles Andere nach Absprache).

7. Zahlung

Alle Rechnungen der Firma innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei der Firma. Im Verzugsfalle ist die Firma berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Firma berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu berechnen.

eigene Software:

Bei Auftragswerten über EUR 5.000,00 netto gelten, auch gegenüber Leasinggesellschaften, folgende Zahlungsbedingungen:

  • 30% bei Auftragserteilung, 40% bei Lieferung, 30% bei Abnahme, spätestens 4 Wochen nach Echtbetrieb

Hardware/Fremdsoftware/Netzwerk

Bei Auftragswerten über EUR 5.000,00 netto gelten, auch gegenüber Leasinggesellschaften, folgende Zahlungsbedingungen:

  • 30% bei Auftragserteilung, 70% bei Lieferung

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die Firma ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.

Die Annahme von Schecks und Wechseln erfolgt als Leistung erfüllungshalber i.S.v. § 362 Abs. 2 BGB. Die Kosten der Diskontierung und Einziehung trägt der Käufer.

Verzugszinsen werden mit 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet.

8. Leistungsverweigerung

Ist der Besteller Kaufmann und gehört die bestellte Leistung zum Betrieb seines Handelsgewerbes, bedarf die Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechtes und der Einrede des nicht erfüllten Vertrages der schriftlichen Einwilligung der Firma 1C Germany.

9. Untersuchung der Ware

Der Kunde hat die Ware spätestens fünf Tage nach Erhalt auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu untersuchen. Eine Rüge muss sieben Tage nach Erhalt der Ware bei der Firma 1C Germany eingegangen sein. Zeigt sich ein solcher Mangel später, so muss die Anzeige sieben Tage nach Kenntnis von dem Mangel bei der Firma 1C Germany eingegangen sein.

Unterbleibt die fristgerechte Rüge, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Fehler handelt, der bei der Untersuchung offensichtlich nicht erkennbar war.

10. Aufrechnungsverbot

Der Kunde darf mit seinen Forderungen gegen Forderungen der Firma 1C Germany nicht aufrechnen, es sei denn, dass diese Gegenforderungen von der Firma 1C Germany nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt worden sind.

11. Gewährleistung

Handelt es sich bei der Lieferung um neu hergestellte Hard- oder Software, hat die Firma 1C Germany das Recht, bei Fehlerhaftigkeit entweder Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Dem Kunden steht lediglich das Recht zu, bei zweifachem Fehlschlagen entweder der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung Herabsetzung der Vergütung oder, wenn es sich nicht um die Installation von Hard- oder Software handelt, Rückgängigmachung des Vertrages zu fordern. Dem Kunden steht kein Recht auf sofortige Wandlung oder Minderung zu. Die Nachbesserung wird kostenfrei nur in den Geschäftsräumen der Firma 1C Germany durchgeführt.

Handelt es sich bei der Lieferung um gebrauchte Gegenstände, ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.

Dem Kunden stehen keine Gewährleistungsansprüche zu, wenn

  • der Mangel durch natürlichen Verschleiß, unsachgemäße Behandlung oder Überbeanspruchung durch den Kunden entstanden ist;
  • die gelieferte Ware aufgrund von Vorgaben des Kunden zusammengebaut worden ist, und der Mangel auf diesen Vorgaben beruht.

Bei Software übernimmt die Firma 1C Germany keine Gewähr dafür, dass die bestellten Programme den Anforderungen des Kunden genügen oder in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.

Ansprüche wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft können nur geltend gemacht werden, wenn die Eigenschaft ausdrücklich und schriftlich von der Firma 1C Germany zugesichert worden ist. Für Mangelfolgeschäden übernimmt die Firma 1C Germany nur die Haftung, wenn der Ausschluss von Mangelfolgeschäden Gegenstand der Zusicherung war.

12. Sonstige Schadensersatzansprüche

Bei Schäden, die der Kunde durch die Lieferung und den Einbau von Hard- oder Software erleidet, haftet die Firma 1C Germany nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

Die Firma 1C Germany übernimmt keine Gewährleistung für Folgeschäden oder Softwareverlust bei Garantie- oder anderweitigen Reparaturarbeiten, die entweder vom Hersteller oder von Firmen ausgeführt worden sind, die die Firma 1C Germany dem Käufer vermittelt hat.

13. Datenverlust

Die Firma 1C Germany haftet nicht für den Verlust von Daten, der bei der Reparatur oder Einrichtung von Hard- oder Software erfolgt. Dasselbe gilt, wenn der Kunde Computerzubehör bei der Firma 1C Germany ankauft und selbst das Zubehör in seinen Computer einbaut.

14. Software

Die Firma 1C Germany räumt dem Käufer für gelieferte Programme (Software) ein einfaches und unbefristetes Nutzungsrecht ein. Der Käufer darf diese Programme daher weder kopieren noch Dritten zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf der besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer für den daraus entstandenen Schaden.

15. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gegenüber Kaufleuten ist als Gerichtsstand und Erfüllungsort Oberhausen vereinbart.


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